Wegtragen, Tür eintreten, Wasserwerfer einsetzen: All das gilt als „unmittelbarer Zwang“. Doch durch eine Gesetzeslücke ist unklar, wer dafür zahlt. Etwa die Bürger? Und wenn ja, stellt Stefan Marzischewski-Drewes (AfD-Fraktion Niedersachsen) die entscheidende Frage: Gilt das dann auch für Klimakleber und Kalifat-Gründer oder nur für Spaziergänger und Bauer?
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