Heute: AG Köln und die Frage, was ist eine Volksverhetzung Die heutige Fortsetzung der Hauptverhandlung erbrachte den erwarteten Freispruch. Das Tragen eines gelben Buttons mit der Aufschrift „Maskenbefreit“ erfüllt nicht den Tatbestand der Volksverhetzung. Der zugrundeliegende Strafbefehl hätte in Kenntnis der entsprechenden Rechtssprechung nie erlassen werden dürfen. Näheres im Video... @RASattelmaier Mit freundlicher Unterstützung von @Front_Wolf2020
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