Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD als „rechtsextremen Verdachtsfall“ führen darf. Sachsens grüne Justizministerin Katja Meier nutzte dieses Urteil, um ein AfD-Verbot ins Gespräch zu bringen. Wie ist dieses Urteil einzuordnen und welchen Einfluss hat die Regierung auf den Verfassungsschutz? Das fragen wir den AfD-Fraktionsvorsitzenden Jörg Urban. (c) by #afdsachsen #AfD #Fraktion #Sachsen #Dresden Wenn ihr uns unterstützen wollt, teilt es und/oder hinterlasst einen Kommentar Youtube-Abo ächsischenLandtag?sub_confirmation=1 Auf Youtube ächsischenLandtag Im Internet findet ihr uns unter Bei Facebook Bei Twitter
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